Im Kanton Thurgau kann der Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegt sowie dessen Errichtung und Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in einer zentralen Datenbank eingetragen lassen werden. Jedoch ist dies nicht zwingend. Die KESB erhebt für die Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags und/oder einer Patientenverfügung eine einmalige Gebühr von CHF 150.00.
Mit der Schliessung diese Fensters gehen Ihre Eingaben sonst verloren.
Vergessen Sie nicht, die beauftragte Person über den Vorsorgeauftrag zu informieren.