Hier können Sie weitere Pflichten und Rechte festlegen, aber auch Wünsche äussern, welche die beauftragten Personen berücksichtigen sollen.
Besitzen Sie Anteile an einem Unternehmen und möchten einen separaten Beauftragten einsetzen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten der Thurgauer Kantonalbank.
Erfassen Sie hier die persönlichen Daten des Beistands.
Bitte beachten Sie, dass nur handlungsfähige Personen über 18 Jahre die Aufgabe eines Beistands übernehmen können.
Mit der Schliessung diese Fensters gehen Ihre Eingaben sonst verloren.
Vergessen Sie nicht, die beauftragte Person über den Vorsorgeauftrag zu informieren.