Erfassen Sie hier die Personen, die sich um Ihre persönlichen Anliegen kümmern, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Dazu zählen:
Die Personen, die sich um Ihre finanziellen Anliegen kümmern, erfassen Sie in einem späteren Schritt.
Erfassen Sie hier die persönlichen Daten der beauftragten Person.
Bitte beachten Sie, dass nur handlungsfähige Personen über 18 Jahre die Aufgabe eines Beauftragten oder Ersatzbeauftragten übernehmen können.
Mit der Schliessung diese Fensters gehen Ihre Eingaben sonst verloren.
Vergessen Sie nicht, die beauftragte Person über den Vorsorgeauftrag zu informieren.